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Infos zum Vormerksystem

Seit 1. Juli 2005 ist in Österreich das Vormerksystem für Risikolenker in Kraft getreten. Das Vormerksystem dient dazu, Risikolenker vorzeitig zu erkennen und diese zu angepassterem Verhalten im Straßenverkehr zu erziehen.

  1. Bei der ersten Gesetzesübertretung aus einer Liste von 13 Delikten gibt es eine Vormerkung im Führerscheinregister.
  2. Bei der zweiten Übertretung folgt die Anordnung, eine Maßnahme zu absolvieren, etwa ein Verhaltenstraining.
  3. Beim dritten Verstoß innerhalb von zwei Jahren wird der Führerschein für drei Monate eingezogen.

Weiterhin gilt jedoch wie bisher: bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, schwerer Alkoholisierung oder Raserei wird der Schein sofort entzogen.

Die 13 Vormerkdelikte:

  • Übertretung der 0,1 Promille-Grenze bei C-Führerschein (Lkw)
  • Übertretung der 0,1 Promille-Grenze bei D-Führerschein (Autobus)
  • Übertretung der 0,5 Promille-Grenze (bis 0,8 Promille)
  • Behinderung und Gefährdung von Fußgängern am Schutzweg
  • Nichtbeachtung des Verkehrszeichens "Halt" bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
  • Überfahren von rotem Ampellicht mit Vorrangverletzung
  • Blockieren der Geleise und Verstoß gegen gelbes oder rotes Licht bei Eisenbahnkreuzungen und Umfahren der bereits geschlossenen Schrankenanlage
  • Befahren des Pannenstreifens und dadurch Behinderung von Einsatzfahrzeugen
  • Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung
  • Lenken eines Kfz, dessen technischer Zustand oder nicht entsprechend gesicherte Beladung eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt
  • Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes von 0,2 bis 0,4 Sekunden
  • Missachtung der Tunnelverordnung bezüglich der Beförderung von gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunnel und
  • Missachtung des Fahrverbots für Kfz mit gefährlichen Gütern in Tunnelanlagen

DIE UNGESICHERTE KINDERBEFÖRDERUNG IST DERZEIT DAS HÄUFIGSTE VORMERKDELIKT (GEFOLGT VON ALKOHOL AM STEUER; ÜBERSCHREITUNG DER 0,5 PROMILLEGRENZE)

Kursbeginne

A-Kurs
ein Wochenende
Fr. 16 00 , Sa. 8 00
7. März u. 8. März

B-Kurse
3 Wochen
Mo., Di., Do. 18. 00
3 . Feb.
oder 3 . März

B-Schnellkurse
8 Tage
31. Jän.
oder 7. Feb.
oder 3. März


CEFD-Kurse
24 . Jän.
oder 14 . März

BE-Kurs + Code 96
1 . Feb.  9.°°

STAPLER-Kurs
8.-10.April
8.°°- 17.°°

Kurzfristige Änderungen möglich-
vorbehaltlich Druckfehler.

Du kannst an jedem Kurstag nahtlos einsteigen!
Fahrstunden finden auch ab deinem Heimatort statt, sofern dieser in der näheren Umgebung der Fahrschule liegt!