1.1.2012 Spurgasse

Sobald  der Verkehr ins Stocken gerät und ein Stau droht ist ab 1.1.2012 auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen die RETTUNGSGASSE Pflicht. Alle Fahrzeuge der äußersten linken Spur ordnen sich paralell zur Straße am linken Rand ein. Alle anderen fahren nach rechts, auch auf den Pannenstreifen.

Einheitlicher Führerschein ab dem Jahr 2013

Ab dem Jahre 2013 wird ein Führerschein in Kreditkartenformat innerhalb der EU die derzeit im Umlauf befindlichen Führerscheinformate in den Mitgliedstaaten ersetzen. Die alten Führerscheine werden nach und nach, spätestens aber Ende 2032 aus dem Verkehr gezogen.

AutofahrerInnen in Österreich müssen daher bis spätestens Ende 2032 ihren Papier-Führerschein auf den Scheckkartenführerschein umtauschen.

Die Lenkberechtigung wird im Regelfall unbefristet erteilt. Lediglich die Gültigkeit des Führerscheins ist ab Jänner 2013 auf 15 Jahr beschränkt (auch der Reisepass gilt nur jeweils 10 Jahre).

Zweirädrige Fahrzeuge

Die Motorradunfälle in der EU weisen eine erschreckend hohe Zahl auf. Daher wurde der Grundsatz des stufenweisen Zugangs festgeschrieben:

Beim stufenweisen Zugang wird das Sammeln von Erfahrung auf kleineren Motorrädern gefördert, bevor man auf größere Motorräder umsteigt. Dazu wurden zwei neue Fahrzeugklassen A1 und A2 geschaffen. Schulungen sollen als Alternative zu Prüfungen bei einem Wechsel auf größere Motorräder angeboten werden. Weiters wird die Erhöhung des Alters für LenkerInnen in der Kategorie der leistungsstärksten Motorräder, die keine Praxis aufweisen können auf 24 Jahre erhöht.

Neue Klasse AM für Kleinkrafträder (Mopeds)

Für Kleinkrafträder (Mopeds) wird eine neue europäische Klasse AM eingeführt. Für diese Klasse wird zumindest eine theoretische Prüfung vorgeschrieben, was die Verkehrssicherheit gerade für die stärker gefährdeten jüngsten FahrerInnen erhöhen soll. Die Klasse AM umfasst zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 Kilometer pro Stunde (km/h) sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge.

Mindestalter: 15 Jahre mit schriftlicher Einverständniserklärung des Erziehungsbrechtigten, ohne diese Erklärung 16 Jahre.

 

Kursbeginne

A-Kurs
ein Wochenende
Fr. 1500, Sa. 800    
3. März u. 4. März


B-Kurse
3 Wochen
Mo., Di., Do. 8.00   
       5. März
oder 2. April


B-Schnellkurse
8 Tage

      30. März


CEFD-Kurse
      9. März
oder 20. April

 

EzB-Kurs
      17. März  8.°°

 

STAPLER-Kurs
  16. April-18. April
       
8.°°- 17.°°

Kurzfristige Änderungen möglich-
vorbehaltlich Druckfehler.

Du kannst an jedem Kurstag nahtlos einsteigen!
Fahrstunden finden auch ab deinem Heimatort statt!