Mopedkurse

MOPEDKURSE VOM FEINSTEN

Der Mopedausweis berechtigt zum Lenken eines Kraftrades mit max. 50 ccm Hubraum und einer Bauartgeschwindigkeit von max. 45 km/h. Ein Moped erkennt man am roten Kennzeichen.
Preis: geringe Gebühr mit Gutschrift bei Einschreibung zum Führerschein!

Änderungen Mopedausbildung

Ab 1. September 2009 dürfen Motorfahrräder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und Invalidenkraftfahrzeuge nur mit einem Mopedausweis oder einer Lenkberechtigung (wie bisher) gelenkt werden. Die bisherige Regelung, dass ab dem 24. Lebensjahr kein Mopedausweis für das Lenken von Mopeds erforderlich ist, entfällt.

Zwischen der Ausbildung Moped ab 15 und Moped ab 16 besteht nur mehr der Unterschied, dass bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres eine Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten notwendig ist.

Am Mopedausweis wird der Berechtigungsumfang (Moped, vierrädriges Leichtkraftfahrzeug, Invalidenkraftfahrzeug) vermerkt und ist nur für diese Kategorie gültig.

Voraussetzungen:

  • Ab dem 15. Lebensjahr (Ausbildungsbeginn mit 14,5 Jahren möglich)
  • 6 Unterrichtseinheiten theoretische Ausbildung (anstelle bisher 8 Einheiten)
  • 6 Unterrichtseinheiten praktische Schulung am Übungsplatz
  • 2 Unterrichtseinheiten praktische Schulung im öffentlichen Verkehr mit einem Fahrzeug der angestrebten Kategorie.
    • Bei dieser praktischen Schulung mit Motorfahrrädern im öffentlichen Verkehr können seitens des Ausbildungsberechtigten 2 Kandidaten begleitet werden.
    Als verantwortungsbewußte Ausbildungsstätte, trainiert die Fahrschule BÖHM-JUHASZ die häufigsten Mopedfahrfehler nämlich: Zusammenstoß beim Abbiegen, Blicktraining, fahren in der Steigung bzw. Gefälle und "tückischen" Stellen..... mit Funkverbindung zwischen Fahrlehrer und SchülerInnen

Der Nachweis der ausreichenden Fahrzeugbeherrschung muss gegenüber dem Ausbildungsberechtigten erbracht werden. Es wird nur der Erwerb des Mopedausweises neu reglementiert, d.h. bestehende Mopedausweise bleiben weiterhin gültig.

Wenn ein Besitzer eines Mopedausweises für Motorfahrräder oder Invalidenkraftfahrzeuge einen Mopedausweis für ein vierrädriges Leichtkraftfahrzeug erwerben will, ist nur die praktische Ausbildung am Übungsplatz erforderlich.

Wenn ein Besitzer eines Mopedausweises für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge einen Mopedausweis für Motorfahrräder und/oder Invalidenkraftfahrzeuge beantragt, kann dies bis 1. September 2011 ohne zusätzliche praktische Ausbildung erfolgen. Nach dem 1. September 2011 ist die Ausbildung auf einem Fahrzeug der betreffenden Kategorie zu absolvieren.

Wenn jemand glaubhaft machen kann, dass vor dem 1. September 2009 zulässigerweise ein Motorfahrrad gelenkt wurde, ohne im Besitz eines Mopedausweises zu sein, ist von der ermächtigten Stelle bis 1. September 2011 ein Mopedausweis für Motorfahrräder und/oder Invalidenkraftfahrzeug auszustellen.

Ablauf

  • Anmeldung in der Fahrschule
  • Theorieausbildung (Die genauen Zeiten und wann welches Kursmodul stattfindet, findest Du im Kursplan)
  • 6 Stunden Praxistraining am Übungsplatz
  • 2 Stunden Unterrichtseinheiten praktische Schulung im öffentlichen Verkehr (2 Kandidaten)
  • Den Mopedausweis stellt Deine Fahrschule BÖHM-JUHASZ aus!
  • Einzelheiten und genaue Preise erfährst Du im Büro (Tel. +43 2167-2196) oder via Kontaktformular

Kursbeginne

Mopedkurse

             6. Feb.
oder  13. Feb.
oder     5. März.

Welche Module brauche ich?,
Wann findet welches Modul statt?
All das findest Du im Kursplan!

Kursbeginn JEDERZEIT - du kannst an jedem Kurstag nahtlos einsteigen!
Fahrstunden auch ab Deinem Wohnort möglich!