Mehrphasenausbildung
Gratuliere, Du hast Deine Fahrprüfung bestanden!
Im §4a bis §4c des FSG wurde eingefügt, dass Bewerber einer Lenkberechtigung für die Klassen A (Motorrad) oder B (Kraftwagen bis 3,5t) die Mehrphasenausbildung zu absolvieren haben!
Innerhalb eines Jahres sind je nach Klasse nachstehende Module zu absolvieren.
Wird eines oder mehrere Module nicht absolviert, wird nach einer zusätzlichen Frist von 4 Monaten ein Entzugsverfahren eingeleitet und nach weiteren 4 Monaten die Lenkberechtigung entzogen.
Lobenswert zu erwähnen ist der laufende Unfallrückgang bei den 18 Jährigen. Dieser Rückgang ist möglicherweise bereits auf die Absolvierung des gesetzlich verpflichtenden Fahrsicherheitstrainings zurückzuführen, das in der Fahrschule BÖHM-JUHASZ immer ein großes Highlight der 2. Ausbildungsphase darstellt. Übrigens trainieren wir durchgehend in Regelsbrunn.
Dein persönliches Fahrsicherheitstraining kannst Du auf office[at]die-fahrschule.at buchen!






