Klasse F
Die Klasse F berechtigt zum Lenken von:
- Zugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h und Ziehen von allen Anhängern
- Motorkarren
- selbstfahrenden Arbeitsmaschinen
- Transportkarren
- landwirtschaftlichen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen
- Einachszugmaschinen
- Sonderkraftfahrzeugen
Der F-Führerschein kann bereits mit 16 Jahren erworben werden!






