Klasse D Grund- und Weiterbildungskurse
Grund- und Weiterbildungskurse für Berufskraftfahrer Klasse D
nächster Termin: 29. September 2012
Modul 5 - Humanfaktoren
Als 1. Fahrschule des Burgenlandes erhielten wir am 17.02.2009 vom Amt der Burgenländischen Landesregierung Abt. 5 - Anlagenrecht, Umweltschutz und Verkehr Hauptreferat I – Verkehr, den Bescheid „Grund- und Weiterbildung für Berufskraftfahrer“ anbieten zu dürfen.
- LENKBERECHTIGUNGEN für die Klassen D, die vor dem 10. September 2008 erteilt wurden, erfüllen automatisch die Grundqualifikation (=Fahrerqualifizierungsnachweis) und müssen spätestens ab 10. September 2013 (oder danach – jedoch vor Wiederaufnahme der Tätigkeit) eine Weiterbildung im Ausmaß von insgesamt 35 Stunden nachweisen.
Was bedeutet "Grundqualifikation"?
- Lenker von Kraftfahrzeugen (gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen), denen nach dem 9. September 2008 eine Lenkberechtigung für die Klassen D, erstmals erteilt wurde, haben eine Grundqualifikation nachzuweisen.
- Der Nachweis der Grundqualifikation wird durch eine Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Prüfung vor einer Prüfungskommission und einer praktischen Fahrprüfung erbracht.
Was bedeutet "Weiterbildung"?
- Lenker von Kraftfahrzeugen (gewerbsmäßige Beförderung von Personen), müssen entweder alle fünf Jahre vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Fahrerqualifizierungsnachweises oder – wenn die Gültigkeitsdauer bereits abgelaufen ist – vor einer Wiederaufnahme der Tätigkeit eine Weiterbildung im Ausmaß von insgesamt 35 Stunden nachweisen.
- Lenker denen vor dem 10. September 2008 eine Lenkberechtigung für die Klassen D erteilt wurde, haben spätestens bis zum 10. September 2013 oder, wenn die Tätigkeit zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeübt wird, vor Aufnahme der Tätigkeit eine Weiterbildung nachzuweisen.
In unserer Fahrschule werden 5 Module im März 2012 abgehalten!
Genaue Termine werden noch bekannt gegeben!





