Klasse C Grund- und Weiterbildungskurse
Grund- und Weiterbildungskurse für Berufskraftfahrer Klasse C
nächster Termin: 29. September 2012
Modul 5 - Humanfaktoren
Als 1. Fahrschule des Burgenlandes erhielten wir am 17.02.2009 vom Amt der Burgenländischen Landesregierung Abt. 5 - Anlagenrecht, Umweltschutz und Verkehr Hauptreferat I - Verkehr den Bescheid „Grund- und Weiterbildung für Berufskraftfahrer“ anbieten zu dürfen.
- LENKBERECHTIGUNGEN für die Klassen C1 oder C, die vor dem 10. September 2009 erteilt wurden, erfüllen automatisch die Grundqualifikation (=Fahrerqualifizierungsnachweis) und müssen spätestens ab 10. September 2014 (oder danach – jedoch vor Wiederaufnahme der Tätigkeit) eine Weiterbildung im Ausmaß von insgesamt 35 Stunden nachweisen
Was bedeutet "Grundqualifikation"?
- Lenker von Kraftfahrzeugen (gewerbsmäßige Beförderung von Gütern über 3,5 to hzG)), denen nach dem 9. September 2009 eine Lenkberechtigung für die Klassen C1 oder C, erstmals erteilt wurde, haben eine Grundqualifikation nachzuweisen.
- Der Nachweis der Grundqualifikation wird durch eine Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Prüfung vor einer Prüfungskommission und einer praktischen Fahrprüfung erbracht.
Was bedeutet "Weiterbildung"?
- Lenker von Kraftfahrzeugen (gewerbsmäßige Beförderung von Gütern über 3,5 to hzG), müssen entweder alle fünf Jahre vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Fahrerqualifizierungsnachweises oder – wenn die Gültigkeitsdauer bereits abgelaufen ist – vor einer Wiederaufnahme der Tätigkeit eine Weiterbildung im Ausmaß von 35 Stunden nachweisen.
- Lenker denen vor dem 10. September 2009 eine Lenkberechtigung für die Klassen C1 oder C erteilt wurde, haben spätestens bis zum 10. September 2014 oder, wenn die Tätigkeit zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeübt wird, vor Aufnahme der Tätigkeit eine Weiterbildung nachzuweisen.



